Im Schadensfall lassen Versicherungen häufig Sachverständige aufmarschieren, die dem Versicherungsnehmer nachweisen wollen, dass der Schaden auf Grund von Versäumnissen oder grober Fahrlässigkeit entstanden ist.
Sehr oft ist in allgemeinen Versicherungsbedingungen folgendes festgehalten:
Es sind die gesetzlichen, behördlichen und, sofern diese nicht Strengeres festlegen, die zusätzlichen Sicherheitsvorschriften einzuhalten...
Eine Verletzung der Sicherheitsvorschriften kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen...
Die in allen einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften geforderten Prüfungen sind vorzunehmen und die festgestellten Mängel unverzüglich beheben zu lassen...
ANSPRECHPARTNER:
Meteg Ingenieurbüro Prof. Ing. Mendel & Partner GmbH DI Günter Weinzierl Tel.: 07249/43133; 0650/43133 00 Mail: ingenieurbuero@meteg.at Web: www.meteg.at
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