Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz §14 legt fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen zu sorgen. Die Arbeitgeber haben diesbezüglich ihre Mitarbeiter regelmäßig zu unterweisen.
Wann ist eine Mitarbeiterunterweisung notwendig? Eine Unterweisung muss regelmäßig erfolgen -
Empfehlung 1x jährlichJedenfalls
- vor Aufnahme der Tätigkeit
- bei einer Versetzung oder Veränderung des Aufgabenbereiches
- Änderung/Einführung neuer Arbeitsmittel und Stoffe oder
Arbeitsverfahren
- nach Unfällen oder Ereignissen die beinahe zu Unfällen geführt hätten.
Die bei den Unterweisungen vorgetragenen Themen umfassen neben aktuellen Vorschriften, den entsprechenden technischen Sachgebieten auch Bereiche wie Ergonomie, Persönliche Schutzausrüstung und Erste Hilfe.
Wir gehen im Detail und flexibel auf Ihre Anforderungen ein.
Die Unterweisung wird dem Arbeitnehmer und Arbeitgeber in einem Zertifikat bestätigt.